DIE FÜR DEN GEMEINEN MARKT ODER FLECKEN STEIN
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1555 wird ein Büchlein herausgegeben, das "alle alte Ordnung des gemeldeten Markts Stein" enthält: |
Festgenommene Ordnungen für den Flecken Stein - 1555 aufbewahrt im General Landesarchiv zu Karlsruhe |
In der Einleitung des Büchleins wird gesagt, diese Ordnung sei
aufgestellt „zu sonderlichem Nutzen, Wohlfahrt, Aufgang und Erhaltung gemeinen Fleckens und Markt Stein, desselben Bürger und Einwohner, auch zur Pflanzung, Erbauung und Erneuerung alten Brauces, Herkommens und Ordnung“. Dieses Buch sollte „alle Jahre einmal, oder so dicke und oft vonnöten sein würde, der ganzen Gemeinde des Markts Stein vorgelesen werden“ |