Die Dorfordnung von 1497 |
Die älteste uns bekannte Königsbacher
Dorfordnung stammt vom Jahre 1497. Damals war Valerius
Stöffler markgräflich-badischer Amtmann für das „Remchinger
Tal.“, zu welchem Amtsbezirk Königsbach seinerzeit
gehörte. Conrad von Venningen war Schlossherr in
Königsbach. Diese beiden arbeiteten miteinander eine
Dorfordnung aus, die am 26. Mai 1497 in Kraft trat. Um sie bekannt zu machen und ihren Inhalt der Bevölkerung in Erinnerung zu halten, wurde die neue Dorfordnung jedes Jahr „am offenen Herrengerichtstag“ den Einwohnern vorgelesen, die sich hierzu am Rathaus versammeln mussten. Die Dorfordnung enthält Bestimmungen über viele Bereiche des öffentlichen Lebens und vermitteln uns so ein Bild von den Zuständen in Königsbach. Folgende Bestimmungen wurden u.a. aufgeführt: Wochenmarkt auf dem Kirchhof Visitierung der Gebäude Strenge Ordnung in der Badestube Die Dorfordnung schließt mit der Festsetzung der Strafen für Gotteslästerung, Frevel, Unrecht, Lüge, Diebstahl und Glücksspiel und mit der Eidesformel für Schultheißen, Richter und Bürgermeister. Die Dorfordnung von 1497 hatte Geltung bis in den dreißigjährigen Krieg hinein. Die Ordnungen wurden 1568 und 1621 ergänzt und überarbeitet. Eine umfassende neue Ordnung trat im Jahre 1700 an die Stelle der alten Ordnung. |